Wie wir Sie unterstützen
Wir beraten Hersteller, Importeure und Unternehmen, die mit Kraftstoffen und Energie handeln. Wir helfen, eine Konzession zu erhalten, zu ändern und aufrechtzuerhalten, die Verbrauchsteuer abzurechnen, die Pflichten rund um die Pflichtvorräte zu erfüllen und Berichte an die Behörden abzugeben, die den Markt beaufsichtigen.
In dieser Branche kostet ein formaler Fehler mehr als anderswo – er kann den Verkauf stoppen. Deshalb achten wir nicht nur auf die Steuern, sondern auch auf Konzessionsbedingungen, Sicherheiten und Berichtsfristen. Wir erklären, was woraus folgt, damit das Unternehmen seinen Handel planen kann, statt nur auf Schreiben zu reagieren.
Sicherer Handel
Auf dem Kraftstoffmarkt schaut die Behörde besonders genau auf die Lieferkette. Wir helfen, Geschäftspartner zu prüfen, Lieferunterlagen zu ordnen und Regeln für die Aufnahme neuer Lieferanten festzulegen – so, dass sich der Ablauf jeder Transaktion später nachweisen lässt.
Konzessionen, Verbrauchsteuer, Umsatzsteuer und Verträge betreuen wir gemeinsam, denn in dieser Branche folgt das eine aus dem anderen. Beginnt die Behörde eine Prüfung, kümmern wir uns auch darum. Mehr dazu unter Kraftstoff- und Energiehandel.
Konzession und Regulierung aus rechtlicher Sicht
Eine Konzession ist nicht nur eine Formalität zum Start. Sie hat ihren Umfang und ihre Bedingungen, beim Kraftstoffhandel auch eine vorgeschriebene Vermögenssicherheit. Jede Änderung im Unternehmen – eine neue Kraftstoffart, ein neues Lager, Import, ein Wechsel von Eigentümer oder Geschäftsführung – kann eine Änderung der Konzession oder eine Anzeige bei der Regulierungsbehörde erfordern. Die Regulierungsbehörde erwartet außerdem regelmäßige Berichte und darf prüfen, ob das Unternehmen so arbeitet, wie es in der Konzession festgelegt ist.
Diesen Teil betreuen wir gemeinsam mit der Rechtsberatung: Konzessionsanträge und -änderungen, Sicherheiten, Liefer- und Lagerverträge sowie die Vertretung vor der URE, der polnischen Energieregulierungsbehörde, beschreiben wir auf der Seite Rechtsberatung und Verträge. Hier bleibt die steuerliche und buchhalterische Seite: Verbrauchsteuer, Vorräte, Aufzeichnungen und Berichte – so, dass alle Unterlagen des Unternehmens dasselbe aussagen.
Leistungsumfang
- Konzessionen für die Herstellung von Kraftstoffen und den Handel damit, auch mit dem Ausland
- Vermögenssicherheiten und Konzessionsänderungen vor der URE
- Verbrauchsteuer: Abrechnung, Sicherheiten und Erstattungen
- Pflichtvorräte
- Berichte und Pflichten gegenüber den Marktaufsichtsbehörden
- Prüfung von Geschäftspartnern und sicherer Handel
- Verträge im Kraftstoff- und Energiehandel
Wann sich ein Gespräch lohnt
- Sie planen den Einstieg in den Kraftstoff- oder Energiemarkt und brauchen eine Konzession.
- Ihr Tätigkeitsumfang ändert sich, und die Konzession muss angepasst werden.
- Die Behörde fragt nach Verbrauchsteuer, Vorräten oder Lieferanten.
- Sie möchten prüfen, ob Ihr Unternehmen alle branchenspezifischen Pflichten erfüllt.


