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Recht und Transaktionen

Rechtsberatung
und Verträge

Verträge in verständlicher Sprache, Hilfe in alltäglichen Rechtsfragen – und dort, wo eine Tätigkeit eine Erlaubnis oder Konzession erfordert.

Wie wir Sie unterstützen

Wir entwerfen, prüfen und verhandeln die Verträge, auf denen das Tagesgeschäft eines Unternehmens beruht: Kauf- und Lieferverträge, Dienstleistungs-, Kooperations-, Miet- und Darlehensverträge. Wir erstellen auch Vertragsmuster und Allgemeine Geschäftsbedingungen, die das Unternehmen danach selbstständig verwendet.

Ein guter Vertrag beantwortet einfache Fragen: wer was tut, bis wann, zu welchem Preis und was geschieht, wenn etwas anders läuft. Wir schreiben ihn in klarer Alltagssprache, damit ihn die Menschen verstehen, die ihn umsetzen – nicht nur Juristen.

Recht im Arbeitsalltag des Unternehmens

Über Verträge hinaus helfen wir in laufenden Rechtsfragen: im Verhältnis zu Geschäftspartnern, in regulatorischen Angelegenheiten und bei Pflichten, die Vorschriften einer Branche auferlegen. Wir prüfen, was das Unternehmen muss, was es darf und was es besser vermeidet – und sagen es offen.

Bei jedem Vertrag prüfen wir gleich mit, welche steuerlichen Folgen er hat und wie er in die Bücher eingeht. So sorgt eine Klausel, die im Vertrag gut aussieht, später nicht für Überraschungen in der Abrechnung. Ausländischen Unternehmen helfen wir, ihre ersten Verträge in Polen aufzusetzen – mehr dazu unter Einstieg ausländischer Firmen in Polen.

Zahlungsinstitute und Fintech

Wir unterstützen Unternehmen, die Zahlungsdienste erbringen oder E-Geld ausgeben wollen: von der Prüfung, ob die geplante Leistung überhaupt eine Erlaubnis erfordert, über die Wahl des Weges – Eintragung in das Register kleiner Zahlungsinstitute (MIP), Erlaubnis der polnischen Finanzaufsichtsbehörde KNF für ein nationales Zahlungsinstitut (KIP), Zahlungsdienstbüro oder Eintragung für Anbieter, die ausschließlich einen Kontoinformationsdienst erbringen – bis zum Start der Tätigkeit. Wir verfassen den Geschäftsplan, die internen Richtlinien, die Regeln zum Schutz der Kundengelder und zur Geldwäscheprävention sowie Verträge mit Agenten und Technologieanbietern.

Wir bereiten den Antrag vor, führen das Verfahren und vertreten das Unternehmen vor der KNF – wir beantworten Fragen und reagieren auf Aufforderungen, bis die Eintragung oder Erlaubnis vorliegt. Danach bleiben wir an Ihrer Seite: Wir behalten Berichte, Gebühren und Anzeigen im Blick, helfen bei Änderungen in der Geschäftsleitung, im Gesellschafterkreis und bei Agenten sowie bei Prüfungen der Aufsicht. Wie der gesamte Weg aussieht, beschreiben wir unter Lizenz als Zahlungsinstitut.

Kraftstoff- und Energiebranche

Unternehmen aus dem Kraftstoff- und Energiemarkt unterstützen wir von rechtlicher Seite: Wir bereiten Anträge auf Konzessionen für den Handel mit Kraftstoffen – auch mit dem Ausland – sowie für ihre Herstellung und Lagerung vor, führen Verfahren zur Änderung oder Erweiterung von Konzessionen und vertreten das Unternehmen vor der URE, der polnischen Energieregulierungsbehörde. Wir helfen, die für die Konzession erforderliche Vermögenssicherheit zu stellen, und achten darauf, dass ihre Höhe und Gültigkeit mit der Tätigkeit Schritt halten.

Wir entwerfen und verhandeln Liefer-, Lager- und Logistikverträge, prüfen, ob die Konzessionsbedingungen mit dem übereinstimmen, was das Unternehmen im Alltag tut, und achten auf Berichte und andere Pflichten gegenüber der Regulierungsbehörde. Kündigt die Regulierungsbehörde eine Prüfung an oder leitet sie ein Verfahren ein, führen wir es gemeinsam mit dem Unternehmen. Um die steuerliche und buchhalterische Seite dieser Branche kümmert sich das Fachgebiet Energie und Rohstoffe, das Gesamtbild beschreiben wir unter Kraftstoff- und Energiehandel.

Leistungsumfang

  • Handelsverträge: Kauf, Lieferung, Dienstleistungen, Kooperation
  • Vertragsmuster und Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Verhandlungen und Stellungnahmen zu Verträgen von Geschäftspartnern
  • Einhaltung der Vorschriften
  • Laufende rechtliche Unterstützung der Geschäftsführung und der Abteilungen
  • Zahlungsinstitute: Eintragung als MIP, Erlaubnis als KIP, Zahlungsdienstbüros, Kontoinformationsdienste
  • Ausgabe von E-Geld
  • Interne Richtlinien, Verträge mit Agenten und Technologieanbietern
  • Verfahren vor der KNF und laufende Pflichten gegenüber der Aufsicht
  • Konzessionen für den Kraftstoffhandel, auch mit dem Ausland, sowie für Herstellung und Lagerung
  • Vermögenssicherheiten, Liefer- und Lagerverträge
  • Berichte, Prüfungen und Verfahren vor der URE

Wann sich ein Gespräch lohnt

  • Sie unterschreiben einen wichtigen Vertrag und möchten wissen, was sich wirklich daraus ergibt.
  • Ihr Unternehmen nutzt Vertragsmuster, die lange niemand mehr durchgesehen hat.
  • Sie beginnen eine neue Tätigkeit und sind nicht sicher, welche Pflichten damit verbunden sind.
  • Sie planen Zahlungsdienste und fragen sich, ob eine Registereintragung genügt oder eine Erlaubnis der KNF nötig ist.
  • Sie treten in den Kraftstoff- oder Energiemarkt ein und brauchen eine Konzession.
  • Ein Geschäftspartner schlägt eine Vertragsänderung vor, und Sie möchten die Folgen kennen.

Kontakt

Sprechen wir über das, was Ihnen wichtig ist

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an – wir sprechen gern mit Ihnen.

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