Wie wir Sie unterstützen
Wir beraten polnische Unternehmen, die im Ausland einkaufen, verkaufen, investieren oder Mitarbeiter beschäftigen, sowie ausländische Unternehmen, die ihre Tätigkeit in Polen aufnehmen. Wir prüfen, in welchem Land die Steuer entsteht, wie ein Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden ist und welche Pflichten eine polnische Gesellschaft hat, wenn sie Zahlungen ins Ausland leistet.
Meist geht es um die Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, um die Betriebsstätte im Ausland und um die Besteuerung von Personen, die in mehreren Ländern arbeiten. Unsere Antworten sind einfach: was in Polen zu tun ist, was jenseits der Grenze und welche Unterlagen Sie bereithalten sollten.
Eine Struktur, die sich begründen lässt
Eine Gesellschaft im Ausland sollte wirtschaftlich sinnvoll sein – mit Menschen, Entscheidungen und Tätigkeit vor Ort. Wir helfen, eine bestehende Struktur zu beurteilen oder eine neue so zu planen, dass sie in jedem Land rechtmäßig ist und für Behörde, Bank und Gesellschafter nachvollziehbar.
Wird eine Einschätzung nach dem Recht eines anderen Staates benötigt, helfen wir, sie von einem Berater vor Ort einzuholen, und fügen beide Teile zu einer Antwort zusammen. Wie der Start in Polen aussieht, beschreiben wir unter Einstieg ausländischer Firmen in Polen.
Leistungsumfang
- Geschäfte mit ausländischen Partnern
- Quellensteuer
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Betriebsstätte und steuerliche Pflichten im Ausland
- Überprüfung und Planung internationaler Strukturen
- Besteuerung von Personen, die in mehreren Ländern arbeiten
Wann sich ein Gespräch lohnt
- Sie zahlen Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren ins Ausland.
- Sie planen eine Gesellschaft, eine Zweigniederlassung oder einen dauerhaften Vertrieb in einem anderen Land.
- Ein ausländischer Gesellschafter oder Investor steigt in das Unternehmen ein.
- Mitarbeiter oder Mitglieder der Geschäftsführung arbeiten in mehr als einem Land.


