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Thema

Lizenz
als Zahlungsinstitut

Zahlungsdienste lassen sich auf mehreren Wegen erbringen. Die Wahl des Weges entscheidet über Zeit, Kosten und darüber, was das Unternehmen tun darf.

Wie es meist abläuft

Ein Unternehmen möchte Zahlungen im Namen anderer Unternehmen annehmen, Konten und Wallets führen, Geldtransfers ausführen, Karten oder E-Geld ausgeben. Manchmal ist es ein Technologieunternehmen mit fertiger App, manchmal ein Onlineshop, eine Handelskette oder ein Vermittler, der Zahlungen bisher über einen externen Anbieter abgewickelt hat und das nun selbst tun will. Die erste Frage lautet immer gleich: Ist das, was wir planen, ein Zahlungsdienst – und wenn ja, welche Eintragung oder Erlaubnis erfordert er?

Es gibt mehrere Wege. Der einfachste ist die Eintragung in das Register kleiner Zahlungsinstitute – schneller und günstiger, aber mit Einschränkungen: Tätigkeit nur in Polen, Grenzen für den Wert der Transaktionen und der für einen Nutzer verwahrten Gelder, und manche Dienste sind ausgeschlossen. Volle Freiheit bietet die Erlaubnis der polnischen Finanzaufsichtsbehörde KNF für ein nationales Zahlungsinstitut – mit höheren Anforderungen an Kapital, Organisation und interne Abläufe, dafür mit der Möglichkeit, auch in anderen Ländern der Europäischen Union tätig zu sein. Daneben gibt es engere Formen: das Zahlungsdienstbüro nur für Geldtransfers und die Eintragung für Anbieter, die ausschließlich einen Kontoinformationsdienst erbringen. Die Ausgabe von E-Geld hat eine eigene Erlaubniskategorie, auch wenn das Verfahren ähnlich abläuft.

Unabhängig vom Weg achtet die Aufsicht auf dasselbe: ob das Unternehmen weiß, was es tut, ob es Geld für den Start hat, ob es die Kundengelder schützen kann und ob seine Abläufe greifen, wenn etwas schiefgeht. Hinzu kommt der Alltag nach Eintragung oder Erlaubnis: Berichte, Gebühren, Änderungsanzeigen, Prüfungen. Ein gut vorbereiteter Antrag bedeutet nicht nur ein kürzeres Verfahren, sondern auch ein geordnetes Unternehmen – die Unterlagen, die für die KNF entstehen, bilden danach sein internes Regelwerk.

Worauf es ankommt

  • Erst das Modell, dann der Antrag

    Bevor ein Antrag entsteht, muss genau beschrieben werden, wie das Geld fließt: wer zahlt, an wen, über wessen Konten und wer in welchem Moment für die Gelder verantwortlich ist. Davon hängt ab, ob die Leistung überhaupt eine Erlaubnis erfordert und welcher Weg der richtige ist. Ändert sich das Modell während des Verfahrens, müssen die Unterlagen meist neu geschrieben werden.

  • Ein kleines Zahlungsinstitut hat Grenzen

    Die Registereintragung erlaubt eine Tätigkeit nur in Polen, innerhalb von Grenzen für den Wert der Transaktionen und der verwahrten Gelder. Sie umfasst manche Dienste nicht, unter anderem Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste. Wächst das Unternehmen und reichen die Grenzen nicht mehr, muss es eine Erlaubnis als nationales Zahlungsinstitut beantragen – besser früher damit beginnen, als den Verkauf anzuhalten.

  • Kapital und Organisation sind keine Formalität

    Ein nationales Zahlungsinstitut muss ein dem Umfang der Dienste angemessenes Anfangskapital haben und während der gesamten Tätigkeit Eigenmittel vorhalten. Dazu kommen eine Geschäftsleitung mit passender Erfahrung und gutem Ruf, eine klare Verteilung der Verantwortung sowie Regeln für Risikomanagement, Sicherheit und Geschäftskontinuität. Die KNF prüft auch, wer als Eigentümer hinter der Gesellschaft steht.

  • Kundengelder müssen getrennt werden

    Von Nutzern entgegengenommenes Geld darf sich nicht mit dem Geld des Unternehmens vermischen. Es wird auf einem gesonderten Konto gehalten oder durch eine Garantie oder Versicherung abgesichert, darf nicht zur Finanzierung der eigenen Tätigkeit dienen und ist geschützt, falls das Unternehmen in Schwierigkeiten gerät. Die Art dieser Sicherung wird bereits im Antrag beschrieben und muss danach jeden Tag angewendet werden.

  • Geldwäscheprävention ab dem ersten Nutzer

    Ein Zahlungsinstitut ist verpflichtet, seine Nutzer zu kennen: zu prüfen, wer sie sind, wer wirklich hinter einem Unternehmen steht und woher die Gelder stammen, und verdächtige Transaktionen zu melden. Nötig sind eine Risikobewertung, eine interne Richtlinie, eine benannte verantwortliche Person und Schulungen. Das ist einer der am genauesten geprüften Bereiche – sowohl im Antrag als auch bei späteren Prüfungen.

  • Das Verfahren hat seinen Rhythmus

    Für einen Antrag bei der KNF gibt es eine gesetzliche Bearbeitungsfrist, in der Praxis dauert das Verfahren aber länger: Die Behörde stellt Fragen, bittet um Ergänzungen und Erläuterungen, und jede davon hat ihre eigene Frist. Es lohnt sich, den Start mit zeitlichem Puffer zu planen und keine Verträge zu schließen, die ein bestimmtes Datum für die Erlaubnis voraussetzen.

Wie wir arbeiten – Schritt für Schritt

  1. Modell bewerten

    Gemeinsam mit Ihnen beschreiben wir den Geldfluss und prüfen, welche der geplanten Tätigkeiten Zahlungsdienste sind und welche nicht. Manchmal zeigt sich, dass ein Teil des Plans ohne Erlaubnis oder in einfacherer Form betrieben werden kann.

  2. Den Weg wählen

    Wir vergleichen die Eintragung in das Register kleiner Zahlungsinstitute mit der Erlaubnis für ein nationales Zahlungsinstitut – und engere Formen, wenn sie passen. Wir sagen offen, wie viel Zeit und Arbeit jeder Weg erfordert und was das Unternehmen danach tun darf. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

  3. Unterlagen und Richtlinien erstellen

    Wir verfassen Geschäftsplan und Finanzplan sowie Richtlinien für Risikomanagement, Sicherheit, Geldwäscheprävention, Schutz der Kundengelder und Beschwerdebearbeitung. Gemeinsam mit der Geschäftsleitung ordnen wir die Struktur der Gesellschaft, das Kapital sowie die Verträge mit Agenten und Technologieanbietern.

  4. Antrag stellen, Verfahren führen

    Wir bereiten den Antrag an die KNF und alle Anlagen vor und beantworten danach Fragen und Aufforderungen zur Ergänzung. Wir vertreten das Unternehmen vor der KNF bis zum Abschluss des Verfahrens – der Eintragung in das Register oder der Erteilung der Erlaubnis.

  5. Das Unternehmen auf den Start vorbereiten

    Vor der ersten Transaktion prüfen wir, ob Konten, Verträge mit Nutzern, Geschäftsbedingungen und Richtlinien so funktionieren, wie im Antrag beschrieben. Mit den Personen, die sie anwenden werden, besprechen wir, was wann zu tun ist.

  6. Pflichten nach Eintragung oder Erlaubnis

    Wir erstellen einen Kalender für Berichte, Gebühren und Anzeigen an die KNF, helfen bei Änderungen in der Geschäftsleitung, im Gesellschafterkreis oder bei Agenten und bei Prüfungen der Aufsicht. Wächst ein Unternehmen über das kleine Zahlungsinstitut hinaus, begleiten wir es zur Erlaubnis.

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