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Thema

Nachfolge
im Familienunternehmen

Über die Übergabe eines Unternehmens spricht man am besten, wenn nichts drängt. Ein guter Plan entsteht in Ruhe und lässt sich nachbessern.

Wie es meist abläuft

Ein Familienunternehmen wird über Jahre aufgebaut, meist rund um eine Person. Sie kennt die Geschäftspartner, unterschreibt die Verträge, hat Zugang zu den Konten und trifft die wichtigsten Entscheidungen. Solange alles läuft, wird die Frage „Was kommt danach?“ aufgeschoben. Sie kommt wieder auf – bei einer Krankheit, wenn man kürzertreten möchte oder wenn die Kinder anfangen, nach ihrer Rolle zu fragen.

Nachfolge ist kein einzelnes Dokument, sondern mehrere Entscheidungen, die zueinander passen müssen. Wer wird das Unternehmen führen, und wer wird sein Eigentümer – denn das muss nicht dieselbe Person sein? Was erhalten die Familienmitglieder, die nicht im Unternehmen arbeiten? Wovon wird der bisherige Eigentümer leben? Und was geschieht, wenn das Leben anders verläuft als der Plan?

Zu diesen Entscheidungen wählt man die Instrumente: Gesellschaftsvertrag, Schenkung, Testament, Familienstiftung, Vollmachten. Jedes hat eigene rechtliche und steuerliche Folgen. Deshalb klären wir zuerst, was die Familie will, und wählen erst dann die Form.

Worauf es ankommt

  • Eigentum und Führung sind zwei Dinge

    Nicht jedes Kind will und kann ein Unternehmen führen, aber jedes kann Miteigentümer sein. Manchmal bewährt sich eine familienfremde Geschäftsführung am besten, während die Familie als Eigentümerin die Aufsicht führt. Das sollte man offen entscheiden, bevor es der Zufall tut.

  • Einzelunternehmen sind am verwundbarsten

    Ein Geschäft, das unter eigenem Namen geführt wird, ist an die Person des Inhabers gebunden – mitsamt Verträgen, Erlaubnissen und Kontozugang. Ohne Vorbereitung kann ein plötzliches Ereignis das Unternehmen von einem Tag auf den anderen lahmlegen. Kontinuität schafft ein Wechsel der Rechtsform oder die rechtzeitige Bestimmung einer Person, die das Unternehmen in einem solchen Moment weiterführt.

  • Gleich heißt nicht immer gerecht

    Die Aufteilung des Vermögens zwischen Kindern, die im Unternehmen arbeiten, und den übrigen ist die häufigste Quelle von Streit. Dabei ist der Pflichtteil zu beachten – der Anspruch der nächsten Angehörigen, die im Testament oder bei Schenkungen übergangen wurden. Es ist besser, das zu Lebzeiten im Gespräch zu regeln, als es einem Gericht zu überlassen.

  • Steuern hängen von Weg und Formalitäten ab

    Schenkung, Erbschaft, Verkauf und die Einbringung von Vermögen in eine Gesellschaft oder Stiftung werden unterschiedlich besteuert. Befreiungen für die nächsten Angehörigen erfordern oft eine fristgerechte Anzeige. Die Folgen sollte man vor der Unterzeichnung der Dokumente berechnen, nicht danach.

  • Der Plan braucht Pflege

    Familie und Unternehmen verändern sich: Enkel werden geboren, jemand verlässt das Unternehmen, ein neuer Gesellschafter kommt hinzu. Dokumente, die vor Jahren entstanden sind, beschreiben womöglich nicht mehr, was der Eigentümer will. Es lohnt sich, nach jeder wichtigen Veränderung auf den Plan zurückzukommen.

Wie wir arbeiten – Schritt für Schritt

  1. Gespräch mit dem Eigentümer

    Wir beginnen mit Fragen, nicht mit Dokumenten: Was wollen Sie für das Unternehmen, für die Familie und für sich selbst? Das Gespräch ist vertraulich und verlangt zu Beginn keine Entscheidungen.

  2. Unternehmen und Vermögen prüfen

    Wir prüfen, in welcher Form das Unternehmen tätig ist, was im Gesellschaftsvertrag steht, welche Verträge und Erlaubnisse an die Person des Eigentümers gebunden sind und was zum Privatvermögen gehört.

  3. Gespräch mit der Familie

    Wenn Sie es wünschen, helfen wir, das Gespräch mit den Nachfolgern und den übrigen Angehörigen zu führen. Klare Vereinbarungen in dieser Phase ersparen später Streit.

  4. Plan vorschlagen, Folgen berechnen

    Wir stellen die möglichen Wege mit ihren rechtlichen und steuerlichen Folgen vor. Wir sagen offen, was wir empfehlen und warum.

  5. Dokumente erstellen

    Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Vollmachten, Schenkungsverträge, Unterlagen der Familienstiftung – wir erstellen sie und kümmern uns um die nötigen Formalitäten. Wo das Gesetz einen Notar verlangt, arbeiten wir mit einem Notar zusammen.

  6. Den Plan schrittweise umsetzen

    Die Übergabe eines Unternehmens geschieht selten an einem Tag. Wir helfen, sie in Etappen aufzuteilen – vom Eintritt des Nachfolgers in die Geschäftsführung bis zur Übertragung des Eigentums – und kommen auf den Plan zurück, wenn sich die Umstände ändern.

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